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Beschwerde gegen Spitalliste – Rennbahnklinik obsiegt vollumfänglich!

Medienmitteilung / 27.04.2024

Die Rennbahnklinik hat mit ihrer Beschwerde gegen die Spitalliste 2021 vom Bundesverwaltungsgericht in allen Punkten Recht bekommen. Die in Sportmedizin und Orthopädie hochspezialisierte Klinik kann deshalb weiterhin alle ihre bestehenden, für die Versorgung der Bevölkerung wichtigen Leistungsaufträge weiterführen. Auch die Mengenbeschränkungen in ausgewählten Leistungsgruppen sind gestützt auf den sofort rechtskräftigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vollumfänglich aufgehoben.

Begründet wird dies insbesondere mit der Verletzung des rechtlichen Gehörs, und speziell mit materiellen Mängeln bei der Anwendung der für die Erteilung der Leistungsaufträge von den Regierungen Baselland und Basel-Stadt angewendeten Kriterien des Spitallisteverfahrens.

Die ganze Angelegenheit wurde daher an die beiden Regierungen in Baselland und Basel-Stadt zurückgewiesen, welche in einem neuen Verfahren zuerst das vollumfängliche rechtliche Gehör gewähren und dann erneut entscheiden müssen.

Als wichtiger Grundversorger in der Region bietet die Rennbahnklinik Hand zu einem partnerschaftlichen, lösungsorientierten und zukunftsgerichteten Vorgehen und wird daher zeitnah mit dem neuen Gesundheitsdirektor im Kanton Baselland, Thomi Jourdan, den Dialog suchen.

Philip Klopfenstein, Klinikdirektor:

«Das Urteil zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Als Klinik mit den tiefsten Kosten in der Region werden wir uns auch in Zukunft zum Wohle unserer Patienten und im Interesse der Region für Fairness und Transparenz im Gesundheitswesen einsetzen».

Kontaktperson Medienanfragen:

Philip Klopfenstein
Klinikdirektor
Tel.: 061 465 63 09
philip.klopfenstein@rennbahnklinik.ch